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Mietwertgutachten

Längst nicht alle Kreise, Städte und Gemeinden verfügen über einen Mietspiegel oder sogar über einen qualifizierten Mietspiegel. Wie können Mieter und Vermieter trotzdem Sicherheit erlangen, wenn es um die Bemessung eines vertretbaren Mietpreises geht?

Ein Mietwertgutachten bietet diese Sicherheit. Unter einem Mietwertgutachten versteht man die mit besonderer Sachkunde, Fachwissen und Erfahrung begründete Schätzung des Mietwertes (erzielbarer Ertrag) einer Wohnung oder eines Gewerberaumes unter Berücksichtigung mietwertrelevanter Eigenschaften.

Anlässe für ein Mietwertgutachten können zum Beispiel sein

  • Miethöheauseinandersetzungen im Bereich Wohnungs- und Gewerberaummieten
  • Mietwertermittlung für allgemeine Mietpreisverhandlungen (Wohnen / Gewerbe)
  • Mietwert- / Wohnwertermittlung im Rahmen von Scheidungsverfahren
  • Nutzwertentschädigung im Rahmen von Scheidungsverfahren
  • Basis für Miethöhevereinbarungen zwischen Zwangsverwalter und Gläubigerbank

Bei Mietwertermittlungen wird unterschieden zwischen den Begriffen "ortsübliche Vergleichsmiete" und "Marktmiete".

Ortsübliche Vergleichsmiete

Die ortsübliche Vergleichsmiete ist der durchschnittliche Mietzins, der in der Gemeinde oder in vergleichbaren Gemeinden für nicht preisgebundenen Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage in den letzten 4 Jahren durchschnittlich vereinbart und gezahlt wurde.

Marktmiete

Die Marktmiete ist die am Stichtag bei Neuvermietungen durchschnittlich erzielbare Miete. Bei Wohnraum ist die Marktmiete durch die sog. Wesentlichkeitsgrenze (i.d.R. 120 % der ortsüblichen Vergleichsmiete) begrenzt.

Im Rahmen von Scheidungsverfahren sind häufig zwei unterschiedliche Mietwerte / Wohnwerte zu ermitteln, der "objektive Wohnwert" und der "angemessene Wohnwert".

Objektiver Wohnwert

Der objektive Wohnwert entspricht der für das Bewertungsobjekt erzielbaren ortsüblichen Vergleichsmiete.

Angemessener Wohnwert

Dahingegen ist nach der gängigen Rechtsprechung unter dem angemessenen Wohnwert der Mietwert im Sinne der ortsüblichen Vergleichsmiete zu verstehen, den ein im zu beurteilenden Wohnobjekt verbleibender Ehegatte nach seinen Einkommensverhältnissen für eine angemietete Wohnung zur Deckung seines Wohnbedarfs aufwenden würde (subjektiver Wohnwert).

Die für ein Mietwertgutachten notwendigen Recherchen sind sehr komplex und umfangreich und sollten, so die Empfehlung, deshalb ausschließlich von Fachleuten durchgeführt werden.

Im Sachverständigenbüro der QM - Akademie sind solche Fachleute für Sie tätig und unterstützen Sie gerne in Ihren Fragestellungen zu Mietwertgutachten.

Bei offenen Fragen helfen wir Ihnen gerne und freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme:

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