Erstellen Sie in wenigen Schritten eine Wohnflächenberechnung Ihrer Immobilie

Bei zwei von drei Immobilien ist die Wohnfläche falsch angegeben

Eine falsche Angabe der Wohnfläche in Mietverträgen oder Kaufverträgen ist mehr als ärgerlich, schließlich hat die Wohnfläche wesentlichen Einfluss auf den Mietpreis oder den Kaufpreis einer Immobilie. Verlässt man sich gutgläubig auf eine vorhandene Wohnflächenberechung, kann dies im ungünstigsten Fall jährlich hunderte Euro zusätzlich kosten. Doch das sollten Sie nicht länger hinnehmen!

Wenn Ihre Immobilie vor 2004 erbaut wurde, sollten Sie die Wohnfläche mit unserem Wohnflächenrechner überprüfen, sonst zahlen Sie möglicherweise zu viel. Ergeben sich bei der Berechnung Ihrer Immobilie Abweichungen ab 2 % unter den Angaben Ihres Miet- oder Kaufvertrages, dann sollten Sie handeln.

Bei Differenzen ab genau 10 % haben Mieter einen Anspruch auf

  •  Rückzahlung der zu viel gezahlten Mietkosten und Nebenkosten der letzten 3 Jahre
  •  Sofortige Senkung der Miete um die ermittelte Differenz
  •  Sofortiges Kündigungsrecht

Bei Differenzen von unter 10 % haben Sie immer noch Anspruch auf eine ordentliche Nebenkostenabrechnung auf Grundlager der tatsächlichen Wohnfläche.

Sie können Ihre Wohnfläche ganz einfach selber online berechnen

Mit dem leicht zu bedienenden Wohnflächenrechner von wohnrechner.online bietet sich auch Laien die Möglichkeit, eine Wohnflächenberechnung selbst vorzunehmen.

Ihre Vorteile

✔ Für die Grundsteuererklärung geeignet
✔ Überprüfung von m² in Kaufverträgen
✔ Überprüfung von m² in Mietverträgen
✔ Für Feststellungserklärungen geeignet
✔ Finanzamtkonform
✔ Bankkonform
✔ Auf Wunsch vom Gutachter abgestempelt

Das bietet Ihnen der Wohnflächenrechner

  • Komplette Wohnflächenberechung nach Wohnflächenverordnung (WoFlV)
  • Deckblatt, Datenblatt und Aufmaß-Protokoll inklusive
  • Für jedermann verständlich und einfach zu bedienen
  • Hinweise bei Handlungsbedarf (keine Rechtsberatung)
  • Gesetzestext zur Wohnflächenverordnung (WoFlV)

Jetzt in wenigen Schritten Ihre Wohnflächenberechnung durchführen

Ein Service von wohnrechner.online

Sie benötigen neue Grundrisszeichnungen oder möchten die Wohnflächenberechung lieber von einem Fachmann durchführen lassen?
Kein Problem, nutzen Sie einfach unser unkompliziertes Tool zur Beauftragung einer Vor-Ort-Vermessung.

Wer profitiert vom Wohnflächenrechner über wohnrechner.online?

  • Alle Mieter, zur Ermittlung der tatsächlich bewohnten Fläche.
  • Bauherren, um sicher zu gehen, dass sie die Wohnflächen erhalten, die der Bauträger angeboten hat und vertraglich schuldet.
  • Käufer von Gebrauchtimmobilien, um der Bank eine Wohnflächenberechnung vorlegen zu können.
  • Eigentümer von Immobilien, die Ihre Objekte korrekt vermieten / verkaufen wollen.
  • Immobilienmakler, um korrekte Inserate zu erstellen.
  • Immobilien-Finanzierungsberater, die es oft sehr schwer haben, eine Kreditzusage ohne aussagekräftige Dokumente zu liefern.
  • Banken, die sich keine falschen Risiken einkaufen wollen.
  • Hartz IV-Empfänger, die wegen angeblich falscher Wohnungsgröße einen ungewollten Umzug durchführen müssen.
  • Arbeitsagenturen, die Millionen Wohnungsmieten und deren Nebenkosten tragen, ohne zu wissen, ob die Wohnungsgröße richtig ist.
  • Alle Menschen mit einer Hausratversicherung, um im Rahmen der vorvertraglichen Anzeigenpflicht die Wohnungsgröße korrekt anzugegeben.

Für Bauherren, Mieter und Eigentümer ergeben sich effektive Vorteile durch die korrekte Wohnflächenermittlung

✔ Kostenersparnis beim Haus- und Wohnungskauf
✔ Rückerstattung zu viel gezahlter Miet- und Nebenkosten
✔ Umgehende Senkung der Miete um die ermittelte Differenz
✔ Transparenz in der Berechnung der korrekten Miet- und Nebenkosten
✔ Vermeidung von Mietstreitigkeiten
✔ Sofortiges fristloses Kündigungsrecht

Wohnflächenberechnung Ihrer Immobilie für die Bank

Der Wohnflächenrechner ist auch geeignet für die Zusammenstellung Ihrer Unterlagen für die Immobilienfinanzierung bei der Bank und für Ihren Immobilienverkauf.

Unser Wohnflächenrechner wird vom Banken zu 100% akzeptiert.

Die Unterlagen für die Bank erhalten Sie hierbei ab 49,99 EUR mit Prüfstempel vom DEKRA zertifizierten Gutachter.

Eine richtige Berechnung von Wohnfläche und Nutzfläche sowie bemaßte Grundrisse, Schnitte und Kubatur sind Voraussetzung für den Immobilienverkauf, eine Immobilienfinanzierung sowie für den notariellen Kaufvertrag. Die vollständigen Unterlagen, zu denen auch der Energieausweis, das Grundbuch und gegebenenfalls die Teilungserklärung zählt, müssen dem Käufer vor dem Notartermin vorgelegt werden. Korrekte Berechnungen sind dabei essenziell, da diese bei der Kaufpreishöhe und der Nebenkostenabrechnung eine fundamentale Rolle spielt. Bei der Wohnflächenberechnung muss die Berechnung nach der aktuellen Wohnflächenverordnung durchgeführt werden und nicht nach DIN 277.

Wohnflächenberechnung nach der aktuellen Wohnflächenverordnung (WoFlV)

Zur Wohnfläche zu 100 % zugerechnet werden können laut Wohnflächenverordnung: Wohnzimmer, Schlafzimmer, Küche, Bad, Büro, Gästezimmer mit einer Deckenhöhe von über 2,00 m, bzw. 2,40 m bei Neubauten, Flur (wenn kein Allgemeinflur im Mehrfamilienhaus), Verkehrswege innerhalb des Wohnraums mit über 2,00 m, bzw. 2,40 m bei Neubauten, Dachgeschossräume über 2,40 m Höhe und in der Dachschräge ab 2,00 m.

Ebenfalls werden ausgebaute Keller zur Wohnfläche gezählt, wenn genügend Fenster verbaut sind, also ein ausreichender Lichteinfall vorliegt. Hierbei muss die Fensterfläche (Rohbau) zu 1/8 in Relation zur Wohnfläche stehen bzw. zu 1/10, je nach Landesbauordnung.

Außerdem muss die Deckenhöhe bei Mehrfamilienhäusern über 2,40 m betragen und bei Ein- und Zweifamilienhäusern mind. 2,30 m. Ausnahme sind ältere Ein- und Zweifamilienhäuser (Bestandsimmobilien) mit der absoluten Mindestgrenze von 2,20 m Deckenhöhe. Werte unter der Mindesthöhe müssen beim Landesbauamt mittels Antrag genehmigt werden.

In Dachschrägen und unter Treppen werden die Flächen erst ab einer Raumhöhe von 2,00 m mit 100 % einbezogen. Flächen mit einer Raumhöhe von 1,99 m bis 1,00 m werden zu 50 % angerechnet und ist die Raumhöhe niedriger als 1,00 m, wird die Fläche nicht berücksichtigt.

Terrasse, Balkon, Loggien werden zu 25 % der Wohnfläche angerechnet, wenn diese nicht überdacht und /oder zur Straßenseite ausgerichtet sind. Sind Terrasse, Balkon und Loggien nicht zur Straßenseite ausgerichtet und überdacht, können sie zu 50 % zur Wohnfläche angerechnet werden.

Ein unbeheizter Wintergarten wird mit 50 % zur Wohnfläche angerechnet. Ein beheizter Wintergarten wird zu 100 % berücksichtigt.

Zuordnung von Räumen nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV)

Diese Räume zählen zur Wohnfläch

  • Wohnzimmer
  • Schlafzimmer
  • Kinderzimmer
  • Gästezimmer
  • Küche
  • Esszimmer
  • Flur
  • Erker
  • Terrasse (zu 25 bis 50%)
  • Balkon (zu 25 bis 50%)
  • Loggia (zu 50%)
  • Wintergarten (wenn beheizt zu 100%, wenn unbeheizt zu 50%)
  • Fitnessstudio
  • Sauna
  • Schwimm- bzw. Hallenbad (wenn beheizt zu 100%, wenn unbeheizt zu 50%)
  • Souterrain- bzw. Kellerwohnung mit Fenster und Deckenhöhe ab 2,40m
  • Bäder in Kellerwohnungen (zu 50% wenn kein weiterer Wohnraum vorhand ist, ansonsten zu 100%)

Diese Räume zählen zur Nutzfläche

  • Dachböden
  • Heizungsräume
  • Kellerräume mit einer Deckenhöhe unter 2,40m
  • Waschküchen
  • Abstellräume
  • Kellerersatzräume außerhalb der Wohnung
  • Fahrradabstellraum
  • Zubehörräume
  • Trockenräume
  • Garagen
  • Technikräume
  • Geschäftsräume
  • Schornsteinschacht

Bei offenen Fragen helfen wir Ihnen gerne und freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme:

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